Allgemeines zu den Infodiensten
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Im Rahmen der am 12. Dezember 2006 durch das europäischen Parlament verabschiedeten "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt" ( 2006/123/EG) - auch als EU-Dienstleistungsrichtlinie bekannt - sind alle Kommunen dazu verpflichtet, ihren Bürgern auf Internetseiten alle Informationen über Ämter, Behörden und deren Leistungen (z. B. Informationen rund um die Anmeldung eines KFZ) zur Verfügung zu stellen.
Dabei sollen die zur Verfügung gestellten Informationen nicht nur eine Aussage darüber treffen können, welche Behörde einer Stadt für welche Dienstleistung zuständig ist, sondern auch detailliertere und vor allem rechtssichere Informationen darüber enthalten, wie zum Beispiel die Verfahrensweisen, Voraussetzungen, Vorschriften oder mögliche Kosten ausfallen. In dieser detaillierten Form wurde dies bisher nur von wenigen Kommunen realisiert.
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das im Jahr 2017 in Kraft getretene ”Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG)“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität. Das heißt, alle Digitalisierungsprozesse sind an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet.
Um die Pflege dieser Informationen zu vereinfachen und auch einheitlich zu machen, wurden auf Ebene der Bundesländer Datenbanken bereitgestellt. Diese sind als Infodienste oder auch als Zuständigkeitsfinder bekannt. Viele Informationen sind darin bereits enthalten und erleichtern den Redakteuren einzelner Städte oder Gemeinden die Pflege der Informationen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
So können diese zum Beispiel nur für ihre Gemeinde Ergänzungen zu den Kosten einer Dienstleistung hinzufügen oder etwa angeben, welche Behörde in Musterstadt hierfür zuständig ist. Des Weiteren können noch viele weitere Informationen wie etwa Ansprechpartner, Formulare, Informationen zur Erreichbarkeit und vieles mehr hinterlegt werden.
Die Informationen aus der zentralen Datenbanken der Bundesländer können anschließend über einen zentralen Zuständigkeitsfinder des jeweiligen Landes abgerufen werden oder auf der Seite einer einzelnen Kommune ausgegeben werden. Bürger können dort einfach nur eingeben aus welcher Stadt sie kommen und welchen Bürgerservice sie in Anspruch nehmen möchten und erhalten dadurch sehr präzise Informationen wer für den jeweiligen Standort zuständig ist.

Die Datenbanken der teilnehmenden Bundesländer
Die Datenbanken unterliegen der Verwaltung durch die einzelnen Bundesländer. Einheitlich ist jedoch das dahinter liegende System, welches durch die TSA Teleport GmbH entwickelt wird. Dieses stellt den Redakteuren des Landes eine umfangreiche grafische Oberfläche zur Pflege von Informationen zur Verfügung und erlaubt das Einbinden der Informationen per Include Wizard auf beliebigen Internetseiten.
Darüber hinaus verfügt das System über einen leistungsstarken Webservice, welcher es erlaubt, die Informationen mit anderen IT Systemen zu synchronisieren. Dieser Webservice wird auch von der TYPO3 Extension t3infodienste zur Synchronsierung mit TYPO3 Systemen genutzt.
Eingesetzt wird das Infodienste System (auch bekannt als Linie6Plus) der TSA Teleport GmbH momentan unter unterschiedlichen Namen in den folgenden Bundesländern:
- Brandenburg: Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
- Hessen: Hessen-Finder
- Niedersachsen: Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
- Mecklenburg-Vorpommern: Infodienste MV (ID MV) bzw. ZuFi MV
- Sachsen-Anhalt: Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
- Schleswig Holstein: ZuFiSH (Zuständigkeitsfinder)
- Rheinland-Pfalz: BUS.RLP
- Thüringen: Zuständigkeitsfinder
- Saarland: ZuFi (Zuständigkeitsfinder)
Da das zu Grunde liegende System in allen teilnehmenden Bundesländern das Gleiche ist, ist der Einsatz der t3infodienste Erweiterung in jedem dieser Bundesländer möglich.